Selbstständige / VfK

In unserer Vorsorgeeinrichtung sind Selbstständigerwerbende herzlich willkommen.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Versicherungsanschluss als Selbstständiger nur unter gewissen Bedingungen möglich ist, unter anderem mit einer Verbandslösung. Wir bieten verschiedenste Pläne; lassen Sie sich beraten.

Unsere clevere Lösung ist der "Verband freischaffender Künstler", welcher seit 1988 besteht.

Art. 2 Der Verband bezweckt

  • den Zusammenschluss von Künstlern aller Künste (auch Erziehungskunst, Medizin, Kunst als Therapieform etc.)
  • die Wahrung und Förderung des Ansehens und der Unabhängigkeit der Kunstschaffenden
  • die Wahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen
  • die Errichtung einer Vorsorgekasse für Alter, Invalidität und Todesfall im Sinne von BVG Art. 44
  • die Pflege des kollegialen Geistes unter seinen Mitgliedern

Der Verband ist politisch und konfessionell neutral.