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Begriff Definition
Altersguthaben

Summe der aufgezinsten Altersgutschriften.

Altersgutschriften

Mindestbeitrag an die Vorsorgeeinrichtung, ausgedrückt in Prozenten des koordinierten Lohnes. Die Ansätze sind alters- und geschlechtsabhängig.

Alterskapital

Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung dem Versicherten im Zeitpunkt, in dem er das Rücktrittsalter erreicht hat, bar auszahlt.

Anlagen

In der Verordnung BVV 2 Art. 53 ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorge- einrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV 2 auch für die nichtregistrierten Vorsorgeeinrichtungen.

Anlagestiftung

Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorge- einrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien zu verwalten.

Auffangeinrichtung

Die Auffangeinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nach- kommen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich. Ihr müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die nicht anderweitig überwiesen werden können.

Autonome Kasse

Vorsorgeeinrichtung, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt.

Autonome Kasse mit Rückdeckung

Autonome Kasse, die ihre Leistungen ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft rückgedeckt hat.

Barwert

Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht.

Beitragsprimat

Die Beitragshöhe wird reglementarisch in Höhe einer Bezugsgrösse (bspw. Massgeblicher Lohn) festgelegt, und daraus die Höhe der Leistung ermittelt. (S. Leistungsprimat)

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Wurde am 1.1.1985 in Kraft gesetzt.

Deckungsgrad

Verhältnis zwischen dem vorhanden Vermögen und dem Barwert der versicherten Leistungen.

Deckungskapital

Das zur Finanzierung der Leistungen geäufnete Kapital.

Eintrittsgeneration

Jene Generation, welche bei Inkrafttreten des BVG am 1.1.1985 das 25. Altersjahr überschritten und das Rentenalter noch nicht erreicht hat.

Externe Versicherung

Versicherung eines Arbeitnehmers, der kein Anstellungsverhältnis mit dem Arbeitgeber der Vorsorgeeinrichtung aufweist.

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