Mein Sperrkonto bei der Bank läuft seit Jahren, was soll ich damit?Antwort
Sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihre Freizügigkeitsleistungen gesamthaft an die aktuelle Vorsorgeeinrichtung zu überweisen. Die Verzinsung liegt bei Banken durchwegs unter unserem Ansatz. Ausnahmen bilden Sparguthaben, welche das reglementarische Maximum übersteigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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