Ich möchte mein Sparguthaben beziehen. Kann ich das?Antwort
Nein. Das angesparte Geld ist an die berufliche Vorsorge gebunden. Barauszahlung ist nur in gewissen Fällen bei definitiver Abreise ins Ausland oder der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbsfähigkeit möglich. Für Wohneigentum kann das Geld verwendet werden.
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