Ich wechsle Arbeitgeber. Wie kommt mein Sparguthaben an den richtigen Ort?Antwort
In der Regel beginnen Sie mit 25 Jahren ein Sparguthaben zu äufnen. Bei Arbeitgeberwechsel folgt diese Freizügigkeitsleistung dem Versicherten. Geben Sie der Vorsorgeeinrichtung, welche Sie verlassen, einen Einzahlungsschein der neuen. Sie erhalten eine Bestätigung, wenn das Geld überwiesen ist.
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