Pensionskasse

bannerDas schweizerische Konzept der Altersvorsorge
Die AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) wird als "1. Säule" der Altersvorsorge bezeichnet. Sie wird vorwiegend durch Lohnprozente gespeist. Laufende Effizienzsteigerungen der Wirtschaft verbunden mit grossem Kapitaleinsatz führen dazu, dass in der heutigen Volkswirtschaft immer weniger Einkommen mit Arbeit und immer grössere Einkommen mit Kapital erzielt werden. Ein Vorsorgesystem wie die AHV, welches sich auf Lohnabgaben stützt, gerät mit dieser Entwicklung in Schwierigkeiten. Eigentlich müssten die schwindenden Lohnbeiträge durch eine Abgabe auf Kapitalerträgen kompensiert werden. Stattdessen werden mehr und mehr Konsumsteuern (Mehrwertsteuer, Tabaksteuer u.a.m.) zur Finanzierung herangezogen.

Die betriebliche Altersvorsorge (BVG oder "2. Säule") ist ein durch Gesetz verordnetes, kollektives Sparsystem. Jede angestellte Person mit einem festgelegten Mindesteinkommen muss über ihren Betrieb einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein und monatlich an diese einen Lohnanteil zahlen. Dieser wird ihrem individuellen Konto gutgeschrieben und dient als Bemessungsgrundlage für die im Alter ausbezahlte Rente.

In der 3. Säule wird zusätzlich zu den ersten zwei Säulen eine individuell und freiwillig gestaltete Altersvorsorge ermöglicht.  Die 3. Säule dient gleichzeitig dem zusätzlichen steuerbegünstigten Altersparen derjenigen, welche über ein grösseres Einkommen verfügen.

Fragwürdige Auswirkungen des Altersvorsorge-Kapitals
Die in die AHV einbezahlten Gelder fliessen fast direkt in die Rentenauszahlungen und spielen deshalb im Kapitalmarkt eine untergeordnete Rolle. Die BVG-Gelder führen hingegen zu einer immensen Kapital- Ansammlung. Mit den persönlichen Guthaben der Versicherten könnten sämtliche Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden der Schweiz während mehr als drei Jahren bezahlt werden!

Wo "wartet" dieses Kapital, bis es als Rente zur Auszahlung kommt? Es kann gar nicht warten! Es muss angelegt werden um sich zu vermehren. Mehr als die Hälfte des Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung ist - im Regelfall - nicht von der versicherten Person eingezahlt, sondern durch Verzinsung zusammengekommen.

Mit anderen Worten: Riesige Kapitalmengen suchen Anlagen. Mehr als die Hälfte des Börsenhandels wird durch institutionelle Anleger (wie Pensionskassen) getätigt. Der Nachfragedruck wirkt sich in Preissteigerungen aus: abwechslungsweise vollführen Börse und Grundstückmarkt Höhenflüge - und stürzen zwischenhinein ab.