Organisation

Organisation 

Wie bei der CoOpera Sammelstiftung PUK liegt das Mandat für die Geschäftsführung bei der Maeder Treuhand. Inhaber Daniel Maeder ist Mitglied des Verwaltungsrats der CoOpera Beteiligungen AG.

VR-Ausschüsse werden zur Bearbeitung neuer Beteiligungen und Kredite ad hoc eingesetzt. Diese stellen Antrag an den Verwaltungsrat. Je nach Bedarf an Fachkompetenzen ziehen die VR-Ausschüsse externe Fachleute bei.

Berichterstattung: Damit sich die Verwaltungsräte ein eigenes Bild machen können und die Informationen nicht nur über die Geschäftsleitung laufen, übernimmt jedes VR-Mitglied die Aufgabe einer Verbindungsperson zu einer oder mehreren Gesellschaften, an denen die CBAG beteiligt ist. In der Regel besucht dieses Mitglied die Generalversammlungen und berichtet über den Geschäftsgang.

Corporate Governance ist ein wichtiges Thema in allen CoOpera-Einrichtungen. Dazu hält das Organisationsreglement der CoOpera Beteiligungen AG folgendes fest:Es liegt in der Natur der Sache und oft auf ausdrücklichen Wunsch der CBAG, dass Organmitglieder in anderen Organen tätig sind, die mit der CBAG in einer Geschäftsbeziehung stehen. Zum Teil handelt es sich um Interessensvertretungen (z.B. Verwaltungsräte, die im Verwaltungsrat der Beteiligungsgesellschaft delegiert werden), aber zum anderen Teil auch, um Kooperation und Koordination mit nahe stehenden Gesellschaften zu fördern. Damit keine Loyalitäts- und Interessenskonflikte entstehen, werden folgende Bestimmungen vereinbart: 

a) Transparenz
Die Mitglieder des VR, der Ausschüsse und alle mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen informieren die CBAG über alle ihre relevanten Mandate. Einmal jährlich wird die Liste „Doppel- und Mehrfachmandate der VR, VRA und der GL nachgeführt.

b) Projektbezogene Abklärung
Bei jedem Projekt- oder Kreditantrag wird vor Beginn der Verhandlungen abgeklärt, ob ein möglicher Loyalitätskonflikt besteht oder aus dem Geschäft entstehen könnte. Das Ergebnis ist zu protokollieren.

c) Ausstandsregel
Ist ein oder mehrere Mitglieder bei einem traktandierten Geschäft in einem Interessens- oder Loyalitätskonflikt, so kann dieses Mitglied zwar einen Antrag stellen und vertreten und während der Beratung anwesend sein, es sei denn, dass ein anderes Mitglied den Ausstand bereits in diesem Stadium verlangt. Jedenfalls kann dieses Mitglied zur Fragenbeantwortung herangezogen werden. Wenn es dann darum geht, den Entscheid zu treffen, so muss das betreffende Mitglied in Ausstand treten und auch das Sitzungslokal während dieser Zeit verlassen.

d) Kreditanträge aus bestehenden Beteiligungen
Finanzierungs- und Kreditanträge von bestehenden Beteiligungen an die CBAG sollen i.d.R. nicht von der Verbindungsperson aus dem VR CBAG vertreten werden, sondern von einem unabhängigen VR- oder GLMitglied des beteiligten Unternehmens.